- Unsere Schule
- Termine Informationen
- Unterricht Erziehung
- Beratung
- Elternbeirat
- Archiv
- Einweihungsfeier unserer Schule
- Richtfest der neuen Schulturnhalle im Jahnweg
- Vorlesetag-1
- Schulung zum toten Winkel für unsere Erstklässler
- Weihnachtsmusical der Klassen 1a, 2a und 3c
- Ausflug zur Ausstellung ix-Quadrat
- Kinderarbeitsexperte zu Besuch in Neufahrn
- Der Nikolaus war zu Besuch
- Aktion Löwenzahn
- Zum Eislaufen braucht man Schlittschuhe!
- Hallo, Google! Ausflug der Klasse 4c
- Theaterfahrt
- Fasching an unserer Schule
- Ausflug zur Feuerwehr in Neufahrn
- Wohin fährt unser Müll?
- Malwettbewerb
- Elterninformationsabend der Stiftung Medienpädagogik
- Aufgepasst! Das Maharaj-Trio aus Indien kommt an unsere Schule
- Ausflug ins Schloss Hohenkammer
- Großer Vorlesetag
- Sponsorenlauf 2024
- Magische Klänge aus Indien an unserer Schule
- Ein Zeichen für die Demokratie
- BMW Welt 3d
- Sportfest 2024
- Schulfest 2024
- Schulanfang 2024/25
- Neufahrner Kinderfest
- Vorlesetag
- Nikolausbesuch
- Adventsfeier-1
- Lebender Adventskalender
- Eislaufen
- Lesung von Nina Müller
- Leseprojekte
- Spendenübergabe Kinderheim
- In der Welt des Programmierens
- Trommelzauber
- Trommelzauber Tag 2
- Trommelzauber Tag 3
- Trommelzauber Vorführung
- Fasching 2025
- ESO Supernova in Garching
- Unsere Wettbewerbe
- Tag des Buches
- Sponsorenlauf 2025
- "Taufe" unseres Bären Bärni
- Großer Schwimmtag im Neufun
- Glasbläser
- Autorenlesung in unserer Gemeindebücherei
- Preisverleihung unseres Schulwegwettbewerbs
- Unsere Spende an die MiBiKids
- Den Hühnern auf der Spur
- Verabschiedung unserer Viertklässler
Arzneimittelwesen; Anzeige des Einzelhandels außerhalb von Apotheken
Kurzbeschreibung
Wer beabsichtigt, Arzneimittel im Einzelhandel außerhalb von Apotheken oder im Reisegewerbe abzugeben, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Gemeinde anzuzeigen.Beschreibung
Außerhalb von Apotheken dürfen vom Einzelhandel nur sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel vertrieben werden. Betriebe und Einrichtungen haben diese Tätigkeit vor ihrer Aufnahme der Gemeinde anzuzeigen. Dies gilt auch für Personen, die diese Tätigkeiten selbständig und berufsmäßig ausüben. Auch für die Abgabe von Arzneimitteln im Reisegewerbe ist die Tätigkeit vor Aufnahme bei der Gemeinde anzuzeigen. Diese Anzeige nach dem Arzneimittelgesetz ist zusätzlich zur Gewerbeanmeldung nach der Gewerbeordnung bei der Gemeinde zu erstatten.
Hinweise:
Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln darf nur betrieben werden, wenn der Unternehmer eine zur Vertretung des Unternehmers gesetzlich berufene oder eine von dem Unternehmer mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt.Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle eine Person vorhanden sein, die die Sachkenntnis besitzt.
Die Sachkenntnis ist grundsätzlich durch eine Prüfung vor der zuständigem Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Als Sachkenntnisnachweis werden auch bestimmte Prüfungen und Nachweise (z.B. pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter, pharmazeutisch-technischer Assistent) anerkannt.
Rechtsgrundlagen
- § 67 Abs. 1 Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
Allgemeine Anzeigepflicht
- § 50 Abs. 1 Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
- § 51, § 50 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
Abgabe im Reisegewerbe
- Verordnung über die Zuständigkeiten der Arzneimittelüberwachungsbehörden und zum Vollzug des Samenspenderregistergesetzes sowie des Gendiagnostikgesetzes (Arzneimittelüberwachungszuständigkeitsverordnung - ZustVAMÜB)
- Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln (AMSachKV)
- Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerkRV)
- § 67 Abs. 1 Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)

