- Unsere Schule
- Termine Informationen
- Unterricht Erziehung
- Beratung
- Elternbeirat
- Archiv
- Einweihungsfeier unserer Schule
- Richtfest der neuen Schulturnhalle im Jahnweg
- Vorlesetag-1
- Schulung zum toten Winkel für unsere Erstklässler
- Weihnachtsmusical der Klassen 1a, 2a und 3c
- Ausflug zur Ausstellung ix-Quadrat
- Kinderarbeitsexperte zu Besuch in Neufahrn
- Der Nikolaus war zu Besuch
- Aktion Löwenzahn
- Zum Eislaufen braucht man Schlittschuhe!
- Hallo, Google! Ausflug der Klasse 4c
- Theaterfahrt
- Fasching an unserer Schule
- Ausflug zur Feuerwehr in Neufahrn
- Wohin fährt unser Müll?
- Malwettbewerb
- Elterninformationsabend der Stiftung Medienpädagogik
- Aufgepasst! Das Maharaj-Trio aus Indien kommt an unsere Schule
- Ausflug ins Schloss Hohenkammer
- Großer Vorlesetag
- Sponsorenlauf 2024
- Magische Klänge aus Indien an unserer Schule
- Ein Zeichen für die Demokratie
- BMW Welt 3d
- Sportfest 2024
- Schulfest 2024
- Schulanfang 2024/25
- Neufahrner Kinderfest
- Vorlesetag
- Nikolausbesuch
- Adventsfeier-1
- Lebender Adventskalender
- Eislaufen
- Lesung von Nina Müller
- Leseprojekte
- Spendenübergabe Kinderheim
- In der Welt des Programmierens
- Trommelzauber
- Trommelzauber Tag 2
- Trommelzauber Tag 3
- Trommelzauber Vorführung
- Fasching 2025
- ESO Supernova in Garching
- Unsere Wettbewerbe
- Tag des Buches
- Sponsorenlauf 2025
- "Taufe" unseres Bären Bärni
- Großer Schwimmtag im Neufun
- Glasbläser
- Autorenlesung in unserer Gemeindebücherei
- Preisverleihung unseres Schulwegwettbewerbs
- Unsere Spende an die MiBiKids
- Den Hühnern auf der Spur
- Verabschiedung unserer Viertklässler
Baugebiet; Informationen zur Erschließung
Kurzbeschreibung
Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt.
Beschreibung
Unter Erschließung ist die Herstellung bzw. Unterhaltung von Anlagen zu verstehen, die für die bauliche Nutzung von Grundstücken erforderlich ist.
Zur Erschließung gehören der Anschluss an die Ver- und Entsorgungsnetze wie Elektrizität, Gas, öffentliche Wasserversorgung und Kanalisation (technische Erschließung), aber auch die verkehrliche Erschließung eines Grundstücks.
Zur Abgrenzung zu anderen Bedeutungen des Ausdrucks spricht man auch von Baulanderschließung. Die Erschließung ist grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde. Ein Rechtsanspruch auf Erschließung besteht im Regelfall nicht.
Für die Bebaubarkeit eines Grundstücks muss die Erschließung gesichert sein. Die Erschließung ist in diesem Sinne gesichert, wenn mit der Herstellung der Erschließungsanlage im Zeitpunkt der Gebrauchsnahme oder der Fertigstellung des Bauwerks gerechnet werden kann.
Kosten
Für die Herstellung der Erschließung sind Beiträge an die Gemeinde bzw. an die Versorgungsträger zu entrichten.
Neben den Verkehrswegen können im Rahmen der Erschließung Beiträge für leitungsgebundene Einrichtungen (Wasser, Kanal) anfallen. Hierbei ist zwischen dem Beitrag für die Neuerstellung der Anlage (Herstellungsbeitrag), dem Beitrag für die Verbesserung einer bestehenden Anlage (Verbesserungsbeitrag) und dem Beitrag für die Erneuerung einer bestehenden Anlage (Erneuerungsbeitrag) zu entscheiden. Grundlage für die Beiträge zu leitungsgebundenen Einrichtungen sind Beitragskalkulationen und die Einbindung der Kalkulationsergebnisse in die Satzungen der Gemeinde.
Rechtsgrundlagen

