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- Einweihungsfeier unserer Schule
- Richtfest der neuen Schulturnhalle im Jahnweg
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- Schulung zum toten Winkel für unsere Erstklässler
- Weihnachtsmusical der Klassen 1a, 2a und 3c
- Ausflug zur Ausstellung ix-Quadrat
- Kinderarbeitsexperte zu Besuch in Neufahrn
- Der Nikolaus war zu Besuch
- Aktion Löwenzahn
- Zum Eislaufen braucht man Schlittschuhe!
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- Den Hühnern auf der Spur
- Verabschiedung unserer Viertklässler
Brandschutz; Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz
Kurzbeschreibung
Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern bzw. einschränken.Beschreibung
Die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) auf der Rechtsgrundlage des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) enthält Gestaltungs- und Verhaltensvorschriften, mit dem Ziel,
- brandgefährliche Handlungen und Zustände als solche zu bezeichnen
- ihre Unterlassung durch Androhung einer Geldbuße durchzusetzen
- materielle Prüfvorschriften für die Durchführung der gemeindlichen Feuerbeschau nach der Verordnung über die Feuerbeschau (FBV) bereitzustellen.
Sie enthält u.a. Festlegungen für folgende Bereiche:
- Löschen von Bränden
- Betrieb von Feuerstätten
- Feuer im Freien
- Brennstoffrückstände
- Zündhölzer, Kleingeräte, offenes Licht, Beleuchtungsgeräte
- Rauchen, Rauchverbot
- Elektrische Geräte
- Verbrennungsmotoren
- Feuergefährliche Arbeitsgeräte
- Feste Brennstoffe
- Lagerung leicht entzündbarer fester Stoffe in Gebäuden
- Lagerung brennbarer fester Stoffe im Freien
- Lagerung leicht entzündbarer Ernteerzeugnisse im Freien
- Einlagerung selbstentzündlicher Ernteerzeugnisse
- Sonstige selbstentzündliche Stoffe
- Ballone
- Ausschmücken von Räumen
- Straßenfeste, Märkte und Veranstaltungen
- nicht ausgebaute Dachräume, Luken, Kamine
- Rettungswege
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage

