- Unsere Schule
- Termine Informationen
- Unterricht Erziehung
- Beratung
- Elternbeirat
- Archiv
- Einweihungsfeier unserer Schule
- Richtfest der neuen Schulturnhalle im Jahnweg
- Vorlesetag-1
- Schulung zum toten Winkel für unsere Erstklässler
- Weihnachtsmusical der Klassen 1a, 2a und 3c
- Ausflug zur Ausstellung ix-Quadrat
- Kinderarbeitsexperte zu Besuch in Neufahrn
- Der Nikolaus war zu Besuch
- Aktion Löwenzahn
- Zum Eislaufen braucht man Schlittschuhe!
- Hallo, Google! Ausflug der Klasse 4c
- Theaterfahrt
- Fasching an unserer Schule
- Ausflug zur Feuerwehr in Neufahrn
- Wohin fährt unser Müll?
- Malwettbewerb
- Elterninformationsabend der Stiftung Medienpädagogik
- Aufgepasst! Das Maharaj-Trio aus Indien kommt an unsere Schule
- Ausflug ins Schloss Hohenkammer
- Großer Vorlesetag
- Sponsorenlauf 2024
- Magische Klänge aus Indien an unserer Schule
- Ein Zeichen für die Demokratie
- BMW Welt 3d
- Sportfest 2024
- Schulfest 2024
- Schulanfang 2024/25
- Neufahrner Kinderfest
- Vorlesetag
- Nikolausbesuch
- Adventsfeier-1
- Lebender Adventskalender
- Eislaufen
- Lesung von Nina Müller
- Leseprojekte
- Spendenübergabe Kinderheim
- In der Welt des Programmierens
- Trommelzauber
- Trommelzauber Tag 2
- Trommelzauber Tag 3
- Trommelzauber Vorführung
- Fasching 2025
- ESO Supernova in Garching
- Unsere Wettbewerbe
- Tag des Buches
- Sponsorenlauf 2025
- "Taufe" unseres Bären Bärni
- Großer Schwimmtag im Neufun
- Glasbläser
- Autorenlesung in unserer Gemeindebücherei
- Preisverleihung unseres Schulwegwettbewerbs
- Unsere Spende an die MiBiKids
- Den Hühnern auf der Spur
- Verabschiedung unserer Viertklässler
Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden
Kurzbeschreibung
Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.
Beschreibung
Die benachbarten Gemeinden haben insbesondere nach Bedarf Hilfskräfte, Materialien, Werkzeuge, Geräte und Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen.
Gemeinden, die erfahrungsgemäß von Überschwemmungen oder Muren bedroht sind, haben dafür zu sorgen, dass ein Wach- und Hilfsdienst für Wassergefahr (Wasserwehr, Dammwehr, Murenabwehr) eingerichtet wird; sie haben die hierfür erforderlichen Hilfsmittel bereitzuhalten.
Rechtsgrundlagen
- Art. 50 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Verpflichtungen der Gemeinden; Abwendung von Wasser- und Eisgefahr
- Art. 50 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

