- Unsere Schule
- Termine Informationen
- Unterricht Erziehung
- Beratung
- Elternbeirat
- Archiv
- Einweihungsfeier unserer Schule
- Richtfest der neuen Schulturnhalle im Jahnweg
- Vorlesetag-1
- Schulung zum toten Winkel für unsere Erstklässler
- Weihnachtsmusical der Klassen 1a, 2a und 3c
- Ausflug zur Ausstellung ix-Quadrat
- Kinderarbeitsexperte zu Besuch in Neufahrn
- Der Nikolaus war zu Besuch
- Aktion Löwenzahn
- Zum Eislaufen braucht man Schlittschuhe!
- Hallo, Google! Ausflug der Klasse 4c
- Theaterfahrt
- Fasching an unserer Schule
- Ausflug zur Feuerwehr in Neufahrn
- Wohin fährt unser Müll?
- Malwettbewerb
- Elterninformationsabend der Stiftung Medienpädagogik
- Aufgepasst! Das Maharaj-Trio aus Indien kommt an unsere Schule
- Ausflug ins Schloss Hohenkammer
- Großer Vorlesetag
- Sponsorenlauf 2024
- Magische Klänge aus Indien an unserer Schule
- Ein Zeichen für die Demokratie
- BMW Welt 3d
- Sportfest 2024
- Schulfest 2024
- Schulanfang 2024/25
- Neufahrner Kinderfest
- Vorlesetag
- Nikolausbesuch
- Adventsfeier-1
- Lebender Adventskalender
- Eislaufen
- Lesung von Nina Müller
- Leseprojekte
- Spendenübergabe Kinderheim
- In der Welt des Programmierens
- Trommelzauber
- Trommelzauber Tag 2
- Trommelzauber Tag 3
- Trommelzauber Vorführung
- Fasching 2025
- ESO Supernova in Garching
- Unsere Wettbewerbe
- Tag des Buches
- Sponsorenlauf 2025
- "Taufe" unseres Bären Bärni
- Großer Schwimmtag im Neufun
- Glasbläser
- Autorenlesung in unserer Gemeindebücherei
- Preisverleihung unseres Schulwegwettbewerbs
- Unsere Spende an die MiBiKids
- Den Hühnern auf der Spur
- Verabschiedung unserer Viertklässler
Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens
Kurzbeschreibung
Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.
Beschreibung
Bei Abhandenkommen Ihres Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen.
Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird/wurde, ist dies unerlässlich. Zudem wird die Beantragung eines neuen Reisepasses empfohlen, um Problemen bei der Verwendung vorzubeugen.
Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").
Rechtsgrundlagen
- § 15 Passgesetz (PassG)
Pflichten des Inhabers
- § 25 Passgesetz (PassG)
Ordnungswidrigkeiten
- § 15 Passgesetz (PassG)
Weiterführende Links
Hinweise
Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Trotz einer Anzeige zum Wiederauffinden des Passes kann es dazu kommen, dass ausländische Behörden einen als wiedergefunden gemeldeten Pass für die Nutzung in ihrem Land nicht anerkennen oder ihn einziehen. Deshalb wird empfohlen, bei Verlust oder Diebstahl des Passes einen neuen Pass zu beantragen.

